
Coaching
„Passendes Zitat.“
das Zitat ist von wem
Angebot
Ein Coaching XXX ist sinnvoll wenn XXX
Wenn Sie mehr zu mir und meiner Person erfahren möchten, informieren sie sich hier: Christine Schnider.
Kosten
Leistung laufen über XXXX
Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für ein Jobcoaching, so werden die Kosten der Therapie von der IV getragen.
Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie als Selbstzahler/in die Kosten selbst übernehmen. Die übliche Sitzungsdauer beträgt 60 Minuten. Tarif ist XXX.
Ersttermin
Beim Ersttermin erfrage ich Ihren Anmeldegrund, Ihr gewünschtes Coachinganliegen/-ziel und überprüfe ob mein Angebot zu Ihrem Anliegen passt.
Bitte bringen Sie an einen Ersttermin das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit:
Abmeldung
Ist es Ihnen aus irgendeinem Grund nicht möglich am vereinbarten Termin zu erscheinen, bitten wir Sie um eine Absage 24 Stunden vor dem Termin. Andernfalls werden die vollen Kosten für eine Sitzung (ohne Vor- und Nachbereitung) zu Ihren eigenen Lasten verrechnet. Dies wird nicht von der Invalidenversicherung übernommen und ist unabhängig vom Verhinderungsgrund.
Notfall
Wir bieten keinen Notfalldienst an. In unserer Abwesenheit können Sie sich an eine der folgenden Nummern wenden:
- Notfallnummer: 144 (auch bei akuter Lebensgefahr!)
- Kriseninterventionszentrum Winterthur: 052 224 37 00
- Ärztefon: 0800 33 66 55
Für Kinder und Jugendliche:
- Krisen-, Abklärungs-, Notfall- und Triagezentrum KANT: 043 499 26 26
- Pro Juventute: Tel. 147 /www.147.ch